Hausordnung

Wie überall in der Gesellschaft, so pflegen auch wir in unserem Hause eine gewisse Regelung, welche den Umgang miteinander gewährleisten soll – unsere Hausordnung.


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Gastfreundschaft, Vertrauen sowie persönliche Betreuung gehören zu den Maximen unseres Hauses. Der Gast erwartet nicht nur eine dem Preis entsprechende Gegenleistung, sondern darüber hinaus auch ein Mehr an Höflichkeit, Service und Atmosphäre. Wir waren und sind stets bemüht, diesem Verlangen nach zusätzlicher, meist immaterieller Leistung zu entsprechen. Trotz dieses besonderen Verhältnisses zwischen dem Hotelier und seinen Gästen gelten jedoch die gleichen Rechtsgrundsätze und Regeln, wie in jeder anderen Rechtsbeziehung bzw. Vertragsverhältnis auch.


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Wir möchten Sie freundlich bitten aus Rücksichtnahme auf alle anderen Gäste, welche wie Sie, sich dazu entschlossen haben, für einige Zeit hier zu verweilen, ausruhen und zu entspannen, daran fest zu halten. Selbstverständlich ist es stets unser Bestreben Ihnen den besten Service des Hauses zu bieten und somit Ihren Aufenthalt in unserem kleinen familiären Landhotel so angenehm wie möglich zu bereiten. Somit steht allen Gästen des Hotels Landhaus Silbertanne ein angenehmer Aufenthalt bevor.

Vielen Dank!
Ihre Familie Ziegenbein & Team


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  1. Wir möchten Sie darauf hinweisen, daß ab 22.00 Uhr offizielle Nachtruhe herrscht, das bedeutet, daß die Lautstärke im Zimmer, auf Ihrem Balkon/Terrasse sowie am Eingangsbereich bitte auf ein absolutes Minimum zu beschränken ist.
  2. Hotelgästen ist nach 22.00 Uhr der Besuch von fremden Personen auf dem Gästezimmer nur mit Einwilligung der Geschäftsleitung gestattet.
  3. Der Aufenthalt in unseren Restauranträumen ist nur während den öffentlichen Betriebszeiten gestattet.
  4. Es ist nicht gestattet, Getränke/Speisen in unsere Gasträume mit- bzw. auszuführen, es sei denn, die Geschäftsleitung hat Ihr Einverständnis dazu gegeben. Insbesondere das Mitführen von Speisen vom Frühstücksbüffet bzw. Frühstücksraum in Form von „Lunchpaketen“ wird ausdrücklich untersagt. Diese werden dann bei Abreise den Gästen separat in Rechnung gestellt.

Selbstverständlich bereiten wir Ihnen auf Wunsch gerne Ihr ganz persönliches Lunchpaket zu. Bestehend aus 1–2 belegten Broten/Brötchen, frischem Obst, Snack-Riegel, einem Ei sowie einem Softgetränk.

  1. Hotelgästen ist es untersagt, Hausfremden Ihren Zimmerschlüssel auszuhändigen bzw. zugänglich zu machen. Für entstandene Schäden haftet ausnahmslos der Hotelgast in vollem Umfang.
  2. Als Gast des Hotels haben Sie selbstverständlich Rechte am Gebrauch bzw. Nutzen der Ihnen überlassenen Räumlichkeiten/Zimmer und dessen Ausstattungsgegenständen. Bei Verlust, Beschädigungen bzw. Zerstörung dessen, behalten wir uns allerdings die Forderung auf eine Ersatzbeschaffung vor.
  3. Wir möchten Sie freundlich darauf aufmerksam machen, Unsere Räumlichkeiten im Hotel sowie Restaurantbereich in angemessener Kleidung (nicht mit Arbeitskleidung bzw. Baustellenschuhwerk) zu betreten, da, sei es auch nur aus Unachtsamkeit, Verunreinigungen an Teppichböden bzw. Polsterstoffen nicht ausgeschlossen werden können. Entsprechend entstandene Reinigungskosten werden dem Gast in Rechnung gestellt.
  4. Gerne halten wir in unseren Minibars stets gut gekühlte Getränke und kleine Snacks für Sie bereit. Die Entnahme sowie das Entleeren dieser Kühleinheiten zum Zwecke der Kühlung fremder Waren, ist ausdrücklich untersagt.
  5. Rauchen ist nach dem Hessischen Nichtraucherschutzgesetz im gesamten Hotel sowie in den als „NICHTRAUCHER“ gekennzeichneten Gästezimmern nicht gestattet. Bei Zuwiderhandlung hat die Hotelleitung das Recht, den Hotelgast auf Schadensersatz für die entstandenen Reinigungskosten sowie für Umsatzeinbußen aus einer Nichtvermietbarkeit des Zimmers in Rechnung zu stellen. Rauchern stehen vor dem Eingang bzw. auf der Terrasse geeignete Mög-lichkeiten zur Verfügung.
  6. Grundsätzlich sind in unserem Hotel Haustiere herzlich willkommen. Für die mitgeführten Haustiere stehen eigens separate Zimmer zur Verfügung. Da diese aber begrenzt sind bitten wir stets um eine vorherige Bekanntgabe der Anreise. Der Kunde/das Herrchen hat stets dafür Sorge zu tragen, dass das Tier unter ständiger Beaufsichtigung steht, keine Krankheiten von ihm ausgeht und es keine Gefahr für andere Hotelgäste sowie das Personal darstellt. Für die Unter-bringung sollte ein Körbchen sowie Decke mitgebracht werden. Gerne stellen wir Ihnen auch eine solche zur Verfügung. Für den Aufenthalt des Tieres erlauben wir uns eine Servicegebühr zu berechnen. Diese ist abhängig von der Art und Weise des Haustieres und schwankt zwischen 7,00 bis 12,00 €/Tag. Das Mitführen des Tieres in die Speiseräume ist nur im „Ofenstübchen“ sowie Terrasse gestattet. Der Kunde haftet für die durch das Tier verursachten Schäden.


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Sollten Sie Fragen oder Anregungen für uns haben, so steht Ihnen unser Serviceteam gerne mit Rat und Tat zur Seite. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Internetseite unter www.hotel-silbertanne.de.