AGBs

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DEN HOTELAUFNAHMEVERTRAG des Hotel Landhaus Silbertanne,
Annerose und Frank Ziegenbein GbR, in Rotenburg an der Fulda für Individual- und Firmengäste.
(Siehe auch Buchungsbestimmungen und Hausordnung des Hotel Landhaus Silbertanne, ferner verweisen wir auf die aktuellen Empfehlungen zu den AGB´s des DeHoGa)

Bitte informieren Sie sich über die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen unseres Hauses.
Für Anregungen und Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. 


I. Geltungsbereich:

1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung, sowie Räum-lichkeiten für Festlichkeiten/Veranstaltungen und alle für den Kunden erbrachten weiteren Dienste und Leistungen des Hotels.

2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als zur Beherbergung dienenden Zwecken bedürfen der vorherigen ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Hotels. Außerdem wird hier § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB dem Geltungs-bereich zu Grunde gelegt.

3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn diese zuvor ausdrücklich schriftlich von Seiten des Hotels akzeptiert und mit Gegenzeichnung bestätigt wurden. 


II. Vertragsabschluss, -partner; Verjährung:

1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags-/Angebotes des Kunden sowie des Hotels zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.

2. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

3. Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der Kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungs-frist des § 199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.


III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung:

1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.

3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5% anheben.
> Ergänzung durch Buchungsbestimmung / Hausordnung

4. Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel dem zustimmt.
> Ergänzung durch Buchungsbestimmung / Hausordnung

5. Rechnungen bzw. Forderungen des Hotels sind am Abreisetag, ohne Abzug zur Zahlung fällig, allerdings behält sich das Hotel das Recht vor, besondere Leistungen und Dienste auch zwischenzeitlich in Rechnung zu stellen und dessen Ausgleich unverzüglich zu verlangen. Bei vorheriger, schriftlich zu vereinbarender Rechnungslegung ist die verbleibende Gesamtforderung innerhalb von 10 Tagen nach Rech-nungslegung fällig. Tritt Zahlungsverzug ein, ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von der-zeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
> Ergänzung durch Buchungsbestimmung / Hausordnung

6. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss eine angemessene Vorauszahlung in Form einer Kreditkartengarantie oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
> Ergänzung durch Buchungsbestimmung / Hausordnung

7. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern.


IV. Rücktritt des Kunden (i. e. Abbestellung, Stornierung)/Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels:

1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Hotels zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.
> Siehe auch Buchungsbestimmungen

2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt, sofern nicht ein Fall des Rücktritts des Kunden gemäß Nummer 1 Satz 3 vorliegt.

3. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.

4. Dem Hotel steht es frei, die vertraglich vereinbarte Vergütung zu verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen zu pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück, 70% für Halbpensions- und 60% für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
> Ergänzung durch Buchungsbestimmung / Hausordnung

 V. Rücktritt des Hotels:

1. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

2. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Klausel III Nr. 6 verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
> Ergänzung durch Buchungsbestimmung / Hausordnung

3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls
• höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
• Zimmer bzw. Räume unter irreführender oder falscher Angabe des Gastes bzw. Kunden gebucht werden;
• das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb,
  die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisations-   bereich des Hotels zuzurechnen ist.
• ein Verstoß gegen obige Klausel I Nr. 2 vorliegt.

4. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
> Ergänzung durch Buchungsbestimmung / Hausordnung


VI. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe:

1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.

2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung, es sei denn, es wurde dem Kunden zuvor schriftlich vom Hotel bestätigt.

3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11.00 Uhr geräumt zurück zu geben. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 12.00 Uhr = 30%, ab 12.00 Uhr bis 18.00 Uhr = 50 % und nach 18.00 Uhr = 100 % des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, daß dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
> Ergänzung durch Buchungsbestimmung / Hausordnung

VII. Haftung des Kunden/Veranstalters:

1. Mit der Übergabe des Zimmerschlüssels wird dem Gast die Nutzung der angemieteten Zimmer-/ Raumeinheit für einen zuvor verein-barten Zeitraum gewährt. Alle im Zimmer befindlichen Gegenstände sind in Ihrer Art und Weise dem Gebrauch und der Nutzung nach in einwandfreiem Zustand. Die Geräte sind ordnungsgemäßen, überprüftem und funktionalem Zustand. Wird ein Schaden an einem Gebrauchsgegenstand/Gerät vom Gast bemerkt, ist dieser unverzüglich dem Hotel anzuzeigen. Spätere Bekanntgabe läßt die Vermutung einer verschuldeten Beschädigung bzw. Zerstörung zu und bewirkt somit die Aufforderung zur Leistung von Ersatz Seitens des Kunden.

2. Die Anbringung von Dekorationsmaterial, Scheinwerfern und Beschallungsgeräten, sowie die Nutzung von Flächen im Hotel außerhalb der angemieteten bzw. vereinbarten Räume bedürfen der schriftlichen Einwilligung des Hotels und können von der Zahlung einer zusätzlichen Vergütung abhängig gemacht werden. Diese und sonstige von dem Gast eingebrachten Gegenstände müssen den örtlichen feuerpolizeilichen und sonstigen Vorschriften entsprechen. Der Gast verpflichtet sich, am Ende der Veranstaltung alle benutzten Flächen zu räumen, sowie in den ursprünglich angemieteten Zustand zu versetzten. Schadensersatzansprüche seitens des Hotels bleiben davon unberührt.

3. Finden Fremdveranstaltungen statt so handelt das Hotel im Namen und für Rechnung des Veranstalters, wenn es technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft. Der Veranstalter haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe dieser Einrichtungen und stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtung frei. Eine etwa notwendige Versicherung von mitgebrachten Ausstellungs- sowie technischer oder sonstiger Gegenstände obliegen dem Kunden/Veranstalter.

VIII. Haftung des Hotels:

1. Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens € 3.500, sowie für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten bis zu 800 €. Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten können bis zu einem Höchstwert von 3.500 € (Versicherungssumme des Hotels einsetzen) im Hotel- oder Zimmersafe aufbewahrt werden. Das Hotel empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich dem Hotel Anzeige macht (§ 703 BGB). 

3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

4. Wird das Hotel durch höhere Gewalt, Krankheit, Streik o. ä. in der Erfüllung seiner Leistung behindert, so kann hieraus keine Schadenspflicht abgeleitet werden, jedoch ist das Hotel dem Auftraggeber gegenüber verpflichtet, sich um anderweitige Beschaffung gleichwertiger Leistungen zu bemühen.

5. Weckaufträge werden vom Hotel gerne entgegen genommen und auch ausgeführt. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Aus Schäden bzw. Beschädigungen an Waren-/Sendungen bzw. Mangel an übertragenen Diensten und daraus resultierende Schäden/Verluste haftet das Hotel nicht.
> Ergänzung durch Buchungsbestimmung / Hausordnung

6. Touristische Informationen und Auskünfte aller Art werden vom Hotel nach bestem Wissen erteilt, jedoch ohne Gewähr. Personen bezogene Daten fallen grundsätzlich in das Datenschutzgesetz, hier erteilt das Hotel keinerlei Auskunft.

7. Fundsachen (liegengebliebene Gegenstände) werden nur auf Anfrage und per Nachnahme zugesandt. Das Hotel verpflichtet sich zu einer 1-monatigen Aufbewahrung. Nach diesem Zeitpunkt werden die Gegenstände verwertet.

8. Bei der Beförderung von Personen und Gepäck gelten die vereinbarten Haftungsgrenzen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

9. Speisen und Getränke sind grundsätzlich vom Hotel zu beziehen und dürfen zu Veranstaltungen nicht mitgebracht werden. In Sonder-fällen (nationale Spezialitäten, Präsente/Geschenke, etc.) kann darüber hinaus eine schriftliche Vereinbarung getroffen werden. In diesen Fällen wird eine Servicegebühr bzw. Korkgeld erhoben. Haftung und Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. 

IX. Schlussbestimmungen:

1. Es gelten die jeweils aktuelle Preisauszeichnung sowie AGB´s in ihrer letzten Fassung, welche stets über das Internet auf unserer Homepage unter https://www.hotel-silbertanne.de/         veröffentlicht sind.

2. Änderungen bzw. Berichtigungen aus Druck-/Rechenfehlern sowie Irrtümern behält sich das Hotel vor. Abweichende Vereinbarungen oder mündliche Abreden, Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme müßen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels, also Rotenburg an der Fulda.

3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichts-stand der Sitz des Hotels.

4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.